Aufgrund der drei Aussenparkplätze, dem grosszügig bemessenen Abstellraum neben dem Carport, dem Gartenhaus von 24 m2 und dem offenbar bereits früher bewilligten Malerlagerraum im Wohnhaus38 stellt sich weiter die Frage, welche Flächen total für das Gewerbe genutzt werden sollen. Da für die umstrittene Frage der Zonenkonformität die Gesamtauswirkungen des Bauvorhabens massgebend sind, entfällt vorliegend die Möglichkeit einer Teilbaubewilligung.39 Dem Baugesuch wird daher der Bauabschlag für alle Bauvorhaben, auch den Carport mit Abstellraum, erteilt.