wird.36 Der geplanten Waschvorrichtung wird daher der Bauabschlag erteilt. Es stellt sich überdies die Frage, ob der Anbau den massgebenden Gebäudeabstand einhält, was vorliegend offen bleiben kann. Unklar ist überdies, welche Immissionen von dieser Waschvorrichtung ausgehen. Aufgrund der vorgesehenen Lagerung von 20 Liter Nitro-Universalverdünner, 20 Liter Terpentinersatz und 10 Liter Spezial 2-Komponentenfarbe Verdünner im geplanten Lager ist zu vermuten, dass darin Pinsel mit Lösungsmitteln gereinigt werden sollen. Diesfalls wäre mit Geruchsimmissionen zu rechnen bzw. der Einbau eine Lüftung zu prüfen (Art. 6 LRV37).