31 Vorakten, Beilage 25 32 Vgl. dazu Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 12 N. 12 mit weiteren Hinweisen 33 Vorakten, Beilage 24 RA Nr. 110/2017/32 12 Vorliegen besonderer Verhältnisse im Sinne von Art. 26 BauG bejaht werden kann.34 Die Gemeinde hat daher die Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung der Gebäudeabstände zu Unrecht erteilt.