Brandschutzabstände eingehalten werden. Es kann daher keine Befreiung von den Schutzabständen erfolgen. Entsprechend sehen die Richtlinien in Bezug auf Fahrnisbauten auch vor, dass die Befreiung von den Abstandsvorschriften auf einer Grundfläche von maximal 150 m2 nur dann greift, wenn diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffen dient.27 Gemäss Fachbericht Brandschutz sind zudem gegenüber benachbarten Bauten 4 m einzuhalten.28 Gemäss den bewilligten Plänen beträgt der Abstand zur Garage der benachbarten Liegenschaft jedoch nur 3.8 m und nicht 4 m.