Gemäss Fachbericht Brandschutz sind die Nebenbauten von Schutzabständen befreit.22 Der Abstand zur Anbaute des Haupthauses beträgt nur 2.7 m. Zwar sieht die Brandschutzrichtlinie 15-15 in Ziff. 2.3.1 Abs. 3 vor, dass mehrere Nebenbauten untereinander von Brandschutzabständen befreit sind, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m2 nicht übersteigt.23