Beim überdachten Abladebereich muss daher anhand fiktiver Fassadenlinien die genutzte Fläche bestimmt werden. Da die geschlossene Breitseite des Lagergebäudes ein Vordach von 1 m vorsieht, erscheint es aus Sicht der Ästhetik und aufgrund der symmetrischen Form des Daches logisch, auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls ein (fiktives) Vordach von 1 m anzunehmen.9 Gleiches gilt für die Längsseite mit einem Vordach von je 50 cm. Die anrechenbare Fläche beträgt somit nach wie vor 11.6 m mal 4.3 m und die Grundfläche des Gebäudes 49.88