und der Gestaltung der Umgebung auf Parzelle Rüdtligen-Alchenflüh Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Einfamilienhauszone E2. Die Gemeinde forderte den Beschwerdegegner mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 zur Mängelbehebung auf. Der Beschwerdegegner reichte korrigierte Pläne und Zustimmungserklärungen von Nachbarn wegen der Unterschreitung von Abständen ein. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 6. Februar 2017 erteilte die Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh die Baubewilligung.