1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 16. Februar 2017 wird aufgehoben und die Sache wird im Sinne der Erwägungen zur Fortsetzung des Verfahrens und zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden der Gemeinde Roggwil zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Roggwil hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'870.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung