15 BVR 1993 S. 38 ff. (Sachverhalt siehe S. 33 ff.), S. 43 ff. RA Nr. 110/2017/31 8 entfalten, wenn die formelle Verbindlichkeit noch suspensiv bedingt ist. Ein solches Vorgehen ist daher nicht statthaft. 3. Ergebnis und Kosten