b) Eine Erschliessungsgemeinschaft bildet eine einfache Gesellschaft, sofern sich ihre Mitglieder nicht zu einer besonderen Rechtsform zusammengeschlossen haben.4 Bei der C.________ handelt es sich mangels anderer Rechtsform um eine einfache Gesellschaft. Diese ist nicht handlungs- und prozessfähig. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren bilden die Mitglieder der C.__