Zwar verläuft die Gemeindegrenze zwischen dem Hotel- und Restaurantbetrieb der Beschwerdeführerin als Hauptanlage und dem Parkplatz als Nebenanlage, insofern liegen beide Anlagen vollständig auf einem Gemeindegebiet. Der Parkplatz in Nidau soll jedoch über eine Zufahrt in Ipsach erschlossen werden, insofern wird die Gemeindegrenze überbaut. Eindeutig nicht erfüllt ist jedoch die zweite Voraussetzung. Die Stadt Nidau hat 16 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 12 N. 4–6 RA Nr. 110/2017/30 9