a) Die Stadt Nidau macht geltend, Bauvorhaben dürften gemäss Baugesetz nicht über die Gemeindegrenze hinausgehen. Die geplanten Parkplätze seien nur über das Gemeindegebiet Ipsach zu erreichen. Zudem bestehe kein Anspruch darauf, dass Autoabstellplätze auf fremdem Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang macht die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam, dass sie die Bauparzelle 2008 von der Stadt Nidau gekauft habe. Dieser Verkauf sei unter der Auflage 14 Abrufbar unter: www.jgk.be.ch > Raumplanung > Arbeitshilfen (AHOP) > Musterbaureglement (MBR)