Die Einschätzung der Stadt Nidau, wonach ein Hotel- und Restaurantbetrieb in ihrer Gewerbe- und Industriezone 3 nicht zonenkonform ist, ist unter diesen Umständen rechtlich vertretbar und damit für die BVE aufgrund der Gemeindeautonomie verbindlich. Als Folge davon ist auch der nachgesuchte Parkplatz nicht zonenkonform und demzufolge nicht bewilligungsfähig. 4. Grenzverletzung