Nicht zulässig wäre der Betrieb der Beschwerdeführerin schliesslich in einer reinen Industriezone. Um eine solche handelt es sich bei der Gewerbe- und Industriezone 3 dem Namen nach zwar nicht. Die Wahl der Begriffe Industriezone und Gewerbezone ist jedoch häufig eine rein zufällige15 und die Stadt Nidau kennt keine reine Industriezone. Die Gewerbe- und Industriezone 3 kommt in der Zonenordnung der Stadt Nidau einer reinen Industriezone aber am nächsten. Dies zeigt sich daran, dass anders als in der Gewerbeund Industriezone 1 und 2 grundsätzlich keine Bürobauten, aber dafür aufgrund der Zuordnung zur Lärm-Empfindlichkeitsstufe (ES) 4 stark störende Betriebe zugelassen sind.