d) Solange die Anzahl Parkplätze nicht ausgeschöpft ist, können zwar zusätzliche Abstellplätze bewilligt werden.6 Die Frage, ob durch das Bewilligen des geplanten Parkplatzes die maximal zulässige Anzahl Parkplätze eingehalten würde, kann angesichts der nachfolgenden Erwägungen aber offen bleiben. 3. Zonenkonformität