c) Ihrem Baugesuch vom 18. April 2016 hat die Beschwerdeführerin die Berechnung der Anzahl Parkplätze der Gemeinde Ipsach beigelegt. Diese Berechnung stellt die Beschwerdeführerin somit nicht infrage. Laut ihrer eigenen Aussage in der Beschwerde verfügt der Betrieb der Beschwerdeführerin über 60 Parkplätze, wobei 8 davon von den Besuchern der Nachbarsliegenschaft benutzt werden dürfen. Selbst wenn man diese 8 Parkplätze in Abzug bringt, ist mit 52 Parkplätzen der minimale Parkplatzbedarf von 51 Parkplätzen erfüllt. Die Bestimmungen bezüglich Abstellplätze sind somit nicht verletzt.