c) Im Übrigen stellt das vorliegende Baugesuch zwar die Auflage im Bauentscheid der Stadt Nidau vom 21. Januar 2015 in Frage, wonach der Kiesplatz zu keiner Zeit als Autooder Zweiradabstellplatz genutzt werden darf. Der Bauentscheid vom 21. Januar 2015 deutet jedoch nicht darauf hin, dass die Stadt Nidau damals geprüft hat, ob der Kiesplatz als Parkplatz genutzt werden darf. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass damals nicht rechtskräftig über diese Frage entschieden wurde. Die Auflage gibt daher lediglich wieder, was von Gesetzes wegen ohnehin gilt, nämlich dass eine Nutzung des Kiesplatzes als Parkplatz ohne vorgängige Baubewilligung nicht zulässig ist. Diese Auflage steht dem