2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. März 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 8. Februar 2017 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie macht insbesondere geltend, sie sei zwingend auf weitere Parkplätze angewiesen, da häufig Anlässe stattfänden. Die beabsichtigte Nutzung des Kiesplatzes sei lediglich vorübergehender Natur (Zwischennutzung), weshalb kein den Bauvorschriften entsprechender Parkplatz geplant werde. Die Nutzung als Kiesplatz sei ausserdem zonenkonform: