Für die geplante Kamin- bzw. Abgasanlage bestehen hingegen keine vergleichbaren technischen Gegebenheiten, die man zwingend hätte übernehmen müssen. Insbesondere hätte die Materialisierung und Farbgebung im Dienste der guten Gesamtwirkung bzw. des Ortsbildschutzes ohne weiteres angepasst werden können. Die Gemeinde hat in ihren Stellungnahmen und auch in ihrem Entscheid ausreichend begründet, warum das vorgeschlagene Material für das Vorhaben der Beschwerdeführenden im Ortsbildschongebiet Säriswil / Baugruppe W nicht akzeptiert wird.