In seinem Fachbericht vom 1. November 2016 hielt der Berner Heimatschutz14 zum Baugesuch fest, dass die Grundsätze der Ortsbildweiterentwicklung (Art. 14 GBR) innerhalb von Ortsbildschongebieten sorgfältig angewendet werden sollten. Prägend für die Baugruppe W seien zum einen die "ruhig materialisierte Dachlandschaft" und zum anderen deren "traditionell tief gezogenen Traufen". Daraus leite sich die Empfindlichkeit ab für Eingriffe und deren Materialisierung primär oberhalb der Traufen bzw. im Bereich der Dachlandschaften.