für das Ortsbild äusserst beschränkt sei. Von der Hauptstrasse (N.________strasse) sei die Abgasanlage nicht sichtbar. Direkt sichtbar sei die ganze Abgasanlage für die Nachbarn der Parzellen Nrn. E.________, F.________ und G.________; für die Nachbarn der Parzellen Nrn. H.________, I.________ und J.________ sei die Anlage nur oberhalb First sichtbar. Sämtliche Nachbarn hätten ihre Unterschrift zum Baugesuch erteilt, "dies für die Ausführung oberhalb der Traufe braun und unterhalb in Inox matt". Die Nachbarn hätten gemäss mündlichen Aussagen auch einer Ausführung der gesamten Abgasanlage in «Inox matt» zugestimmt. Zwar liege ihre Liegenschaft im Ortsbildschongebiet;