a) Die Beschwerdeführenden rügen sinngemäss die unvollständige Feststellung des Sachverhalts. Sie bringen unter anderem vor, dass der Berner Heimatschutz keine Bemusterung für das Material «Inox matt» verlangt habe. Auch die Gemeinde Wohlen habe die Bauherrschaft nicht darauf hingewiesen, dass "ein Muster für die Beurteilung der Ausführung notwendig sei". Die Gemeinde hätte "ein Muster oder allenfalls weitere Informationen bei der D.________ AG oder bei der Bauherrschaft" einholen können. Eine "einfache Internetrecherche" ermögliche es, Beispielbilder der Materialisierung zu erhalten. Die Gemeinde habe gewusst, was für Material zum Einsatz kommen werde.