2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Januar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 20. Dezember 2016 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie beantragen insbesondere, dass das Bauvorhaben bzw. die Abgasleitung in der vorgeschlagenen Materialisierung «Inox matt» auf der gesamten Abgasanlage umgesetzt werden könne. "Sollte die Kompromisslösung – oberhalb der Traufe braun, unterhalb Inox matt – favorisiert werden", so sei dies "für die Bauherrschaft ebenfalls realisierbar".