Im 2012 entfernten die Beschwerdeführenden die mittlerweile beschädigte, alte Überdachung und ersetzten sie durch eine neue aus Kunststoff.12 Zudem setzten sie einen zusätzlichen Holzpfosten als Stütze. Aufgrund einer erneuten Aufforderung der Stadt Bern reichten die Beschwerdeführenden im September 2012 ein nachträgliches Baugesuch ein. Obwohl die Vorinstanz den Bauabschlag mit Wiederherstellung erst im Februar 2017 erliess, informierte sie die Beschwerdeführenden somit frühzeitig über die Rechtswidrigkeit des 2009 erstellten und 2012 erneuerten Unterstandes und erwirkte bereits im Jahr 2012 ein nachträgliches Baugesuch.