b) Die Beschwerdeführenden ersetzten im Jahr 2009 den ursprünglich in Form einer Kiesschüttung errichteten Parkplatz durch einen Parkplatz mit Verbundsteinen. Zudem erstellten sie eine Sichtschutzwand an der Parzellengrenze, setzten Holzpfosten und montierten eine Plane als Abdeckung für den Parkplatz. Die Stadt Bern informierte die Beschwerdeführenden daraufhin im Jahr 2009 telefonisch, dass der Autounterstand rechtswidrig sei, trieb das Verfahren anschliessend allerdings nicht voran. Im 2012 entfernten die Beschwerdeführenden die mittlerweile beschädigte, alte Überdachung und ersetzten sie durch eine neue aus Kunststoff.12 Zudem setzten sie einen zusätzlichen Holzpfosten als Stütze.