b) Die Beschwerdeführenden sind als Baugesuchsteller, Adressaten des angefochtenen Bauabschlags mit Wiederherstellung sowie als Grundeigentümer in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen und zur Beschwerde legitimiert. Weil die ursprüngliche Beschwerde nur vom Beschwerdeführer 1 handschriftlich unterzeichnet war, gab das Rechtsamt der Beschwerdeführerin 2 Gelegenheit zur Verbesserung. Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin fristgemäss eine von beiden ordnungsgemäss unterzeichnete Beschwerde ein. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2. Anfechtungsobjekt und Streitgegenstand