2. Mit Bauentscheid vom 8. Februar 2017 erteilte die Stadt Bern den Bauabschlag und ordnete für die Überdachung des bereits errichteten Autoabstellplatzes die Wiederherstellung an. Auf die Anordnung des Rückbaus des Parkplatzes selbst verzichtete die Stadt Bern jedoch. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2017 eine vom 27. Februar 2017 datierende Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sinngemäss beantragen sie die teilweise Aufhebung des Bauentscheids mit Wiederherstellung vom 8. Februar 2017 oder zumindest den Aufschub der Wiederherstellung.