4. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 5'032.75 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Münsingen zuständig. RA Nr. 110/2017/26 16 RA Nr. 110/2017/26 17 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münsingen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben