1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag der Gemeinde Münsingen vom 25. Januar 2017 wird aufgehoben. Das generelle Baugesuch vom 21. Januar 2016 wird bewilligt. Massgebend ist der mit Eingangsstempel vom 19. April 2016 der Bauabteilung Münsingen abgestempelte Situationsplan im Massstab 1:500 vom 27. März 2013. 2. Die Verfahrenskosten des Verfahrens vor der BVE trägt der Kanton. 3. Die Gemeinde Münsingen hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'000.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.