Die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit des Prozesses sind hier eher als durchschnittlich zu werten. Als unterdurchschnittlich zu bewerten ist hingegen der gebotene Zeitaufwand des Prozesses. Es steht hier keine komplexe Streitsache zur Diskussion. Thema des Prozesses ist allein die Frage, ob der Gebäudeabstand gegen Norden eingehalten ist. Es fand zudem nur ein Schriftenwechsel statt und es wurde auch kein Beweisverfahren durchgeführt. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden ist zudem mit der Prozessgeschichte gut vertraut. Er vertrat die Beschwerdeführenden bereits im vorinstanzlichen