Bezieht man den Zeitaufwand für den vorangehenden Bauabschlag vom 19. März 2015 ebenfalls mit ein, wie das die Gemeinde im Kostenentscheid richtig festgehalten hat, ist die Gebühr von Fr. 5'032.75 gerechtfertigt und nicht zu beanstanden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Baubewilligungsverfahren über zwei Jahre dauerte (ohne Rechtsmittelverfahren), die Gemeinde das generelle Baugesuch veröffentlichte, ein Einspracheverfahren durchführte sowie zwei Bauentscheide fällte. Zudem fiel zwischen der Gemeinde und den Beschwerdeführenden etliche Korrespondenz an und es fanden Besprechungen teils vor Ort und auf teils auf der Gemeindeverwaltung statt.