g) Klarzustellen ist zunächst, dass mit dem Rückweisungsentscheid der BVE vom 29. Juni 2015 der Kostenentscheid der Gemeinde in der Höhe von Fr. 3'542.50 dahin fiel. Infolge des Rückweisungsentscheids der BVE vom 29. Juni 2015 musste die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren wieder aufnehmen und fortsetzen. Nach den Akten begann das Baubewilligungsverfahren mit Einreichung des Baugesuchs bei der Gemeinde am 26. Mai 2014 zu laufen und endete mit dem Bauentscheid der Gemeinde vom 25. Januar 2017. Dass die Beschwerdeführenden den Gesuchsgegenstand im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens einschränkten, ändert daran nichts.