Daraus ist zu schliessen, dass die Kosten den gesamten Zeitaufwand ab Einreichung des Baugesuchs bis zum Entscheidzeitpunkt, d.h. vom 26. Mai 2014 bis zum 25. Januar 2017, umfassen. Das steht jedoch in Widerspruch zum Projektabrechnungsjournal vom 14. März 2017.28 Darin wird nur der Zeitaufwand ab 1. Juli 2015 bis 25. Januar 2017 verrechnet, d.h. ohne die Leistungen des vorangehenden 28 Vgl. Register 2 im Ordner "Beilagen" der Vorakten der Gemeinde Münsingen RA Nr. 110/2017/26 13 Bauabschlags vom 19. März 2015.