a) Gemäss Bauentscheid vom 25. Januar 2017 betragen die Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren Fr. 5'032.75. Die Beschwerdeführenden erachten diese als übersetzt. In der Eingabe vom 21. April 2017 präzisieren sie, Grund der Anfechtung sei, dass die erste Gebührenrechnung gemäss Kostenentscheid vom 19. März 2015 bereits Fr. 3'542.50 betragen habe.