Schliesslich steht das vorliegende Ergebnis auch in Einklang mit den raumplanerischen Zielsetzungen des Bundes und des Kantons. Diese streben eine möglichst haushälterisch Bodennutzung und eine Verdichtung der Siedlungsentwicklung nach innen an. Vorliegend ist es möglich, den südlichen Teil der Bauparzelle später ebenfalls zu überbauen, worauf die Beschwerdeführenden zu Recht verweisen.