Weiter ist aktenkundig, dass das Gebäude E.________ durch den Erweiterungsbau mit der grossen offenen Terrasse stärker nach Westen ausgerichtet wurde. Auch die Wohnräume des geplanten Einfamilienhauses sind teils nach Westen und teils nach Süden orientiert, wie den Grundrissplänen des Erd- und Obergeschosses im Massstab 1:200 vom 26. Mai 2014 entnommen werden kann.23 Ein Problem betreffend die Wohnhygiene besteht somit nicht. Auch schadet hier der Gebäudeabstand zwischen 8 m bis 9 m dem Ortsbild nicht. Das Gebiet I.________ im Ortsteil Trimstein liegt gemäss dem Zonenplan24 in keinem geschützten Ortsbild.