j) Grenz- und Gebäudeabstandsvorschriften stellen Eigentumsbeschränkungen dar. Sie dienen anerkanntermassen der Wahrung verschiedener Polizeigüter, namentlich der Wohnhygiene, der Ästhetik oder des Brandschutzes.21 Die Vorinstanz bringt nicht vor, dass der Gebäudeabstand von 8 m diese Polizeigüter tangiert. Solches ist hier auch nicht ersichtlich: Vorliegend beträgt die kürzeste Distanz zwischen dem Gebäude E.________ und der nordwestlichen Gebäudeecke des projektierten Einfamilienhauses 8 m. An der nordöstlichen Gebäudeecke beträgt der Abstand zum Nachbargebäude sogar 9 m. Dieser Abstand ist aus Sicht des Brandschutzes unproblematisch.22 Weiter ist aktenkundig, dass das Gebäude E._____