zivilrechtliche Fragen im Baubewilligungs- oder Baubeschwerdeverfahren geprüft, wenn die Baubewilligung den Bestand ziviler Rechte voraussetzt und die Erteilung der Baubewilligung davon abhängig macht, beispielsweise wenn die Unterschreitung eines Grenzabstandes zur Diskussion steht und dies gestützt auf ein Näherbaurecht erlaubt werden soll. In diesem Fall ist der Bestand der zivilrechtlichen Vereinbarung im Baubewilligungs- oder Baubeschwerdeverfahren relevant und zu prüfen.17 Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor. Die vorgeschriebenen Grenzabstände und der sich daraus ergebende Gebäudeabstand sind, wie ausgeführt, eingehalten;