Aktenkundig ist schliesslich, dass das Näherbaurecht auch bei der Gebäudeerweiterung im Jahr 2010 keine Rolle spielte. Das belegt das Baugesuchsformular 1.0 vom 28. Mai 2010.15 In diesem Formular ist unter der Rubrik "Weitere Unterlagen" das Feld "Näherbau-/ Grenzbaurecht" nicht angekreuzt. Erhärtet wird dies durch die Protokolle der Baukommission und des Gemeinderats. Anfangs dieser Protokolle findet sich eine tabellarische Übersicht. In der linken Spalte der Tabellen ist unter der Rubrik Privatrecht 13 Siehe Auszug aus dem Protokoll der Baukommission Trimstein vom 13. Juli 2010 im Register 9 im Ordner