Unter diesen Voraussetzungen sahen der Gemeinderat und die Baukommission die Grenzabstände als gewahrt und erteilten die Baubewilligung für den Erweiterungsbau. Dies anerkennt auch die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 20. März 2017 wenn sie ausführt, im Bauentscheid Trimstein vom 9. August 2010 sei der grosse Grenzabstand fälschlicherweise auf der Schmalseite, d.h. auf der Westseite, angenommen worden.