"Beilagen" der Vorakten der Gemeinde Münsingen RA Nr. 110/2017/26 7 der Gemeinderat und die Baukommission auf die damalige Anordnung des Regierungsstatthalters im Bauentscheid vom 16. Februar 1990 stützten. So wurde im Protokoll der Gemeinderatssitzung unter dem Titel "Beratung" Folgendes festgehalten: "Die Anordnung des Grenzabstandes, wie sie seinerzeit vom Regierungsstatthalteramt genehmigt wurde, soll aus Gründen der Rechtssicherheit beibehalten werden. Das eingereichte Bauvorhaben basiert auf dieser Genehmigung."