5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Mit Instruktionsverfügung vom 7. April 2017 holte es ausserdem die Akten zum Baubewilligungsverfahren betreffend die Erweiterung des Wohnhauses E.________ ein und gab den Beschwerdeführenden Gelegenheit, sich zur Kostenzusammenstellung für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren zu äussern. Davon machten die Beschwerdeführenden Gebrauch.