3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Februar 2017 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauabschlags vom 25. Januar 2017 und die Erteilung der Baubewilligung für das generelle Baugesuch. Sie sind der Meinung, der Gebäudeabstand zwischen dem geplanten Projekt und dem Gebäude E.________ auf der Parzelle Münsigen (Trimstein) Grundbuchblatt D.________ sei eingehalten. Zudem erachten sie die Gebühr für das Baubewilligungsverfahren als übersetzt.