1. Auf der Parzelle Münsingen (Trimstein) Grundbuchblatt D.________ wurde anfangs der 90-er Jahre das Einfamilienhaus E.________ gebaut. Es wurde im Jahr 2010 westseitig durch einen zweigeschossigen Anbau erweitert. Die Beschwerdeführenden planen auf der südlich davon gelegenen Nachbarparzelle Münsingen (Trimstein) Grundbuchblatt Nr. F.________ ihr bestehendes Wohnhaus G.________ abzubrechen und an dessen Stelle ein neues Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu bauen.