Die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten können daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten. Da der Absturzschutz gemäss Fachbroschüre der bfu auch mit den Pflanzentrögen gewährleistet werden kann, lässt sich auch aus der Tatsache, dass diese bewilligt wurden, nichts ableiten. Dies gilt umso mehr, als die Gemeinde die Beschwerdeführerin bereits Ende Januar 2014 auf diese Fachbroschüre aufmerksam gemacht hat.22 3. Wiederherstellung