noch konkludent erteilt werden.21 Auf diesen Plänen sind – wie auf denjenigen der Baubewilligung vom 24. Mai 2013 – Pflanzentröge und ein Metallgeländer von geringer Höhe, nicht jedoch ein Metall-/Glasgeländer von einem Meter Höhe eingezeichnet. Die heute verwirklichte Lösung entspricht damit nicht den Projektänderungsplänen vom 20. Juni 2014. Es kann daher offen bleiben, ob die Projektänderung bewilligt wurde. Die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten können daraus nichts zu ihren Gunsten ableiten.