Durchmesser bis zu einer Höhe von 75 cm. Als Erwachsenenschutz müsste zusätzlich benutzerseitig eine Horizontaltraverse auf einer Höhe von mindestens einem Meter angebracht werden. Alternativ könnte das bestehende Geländer aus Glas/Metall auf die zulässige Gebäudehöhe reduziert werden. Zusammen mit den Pflanzentrögen mit einer Höhe von 75 cm würde auch so die notwendige Gesamthöhe von 100 cm für den Erwachsenenschutz erreicht.