Als "begehbar" oder "besteigbar" gilt eine Fläche dann, wenn man auf ihr vergleichsweise gut, ohne besondere akrobatische Anstrengungen und ohne Zuhilfenahme der Hände stehen kann und sie weniger als 65 cm über der massgebenden Fläche liegt.15 Damit Pflanzentröge, die auf Terrassen als Absturzsicherung dienen, das Schutzziel für Kinder erreichen, empfiehlt die bfu eine Troghöhe von 75 cm. Um den Erwachsenenschutz sicherzustellen, ist benutzerseitig eine Horizontaltraverse auf einer Höhe von mindestens 100 cm anzubringen.16 Pflanzentröge, Sitzbänke und Möbel, die niedriger als 65 cm sind, sollten mindestens 100 cm von der Absturzsicherung entfernt aufgestellt oder fixiert