e) Die SUVA verweist bei Hochbauten auf die Norm SIA 358 und die Fachbroschüre "Geländer und Brüstungen" der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).13 Gemäss dieser ist bei einer Absturzhöhe von einem Meter ein Schutzelement nötig und das Gefährdungsbild 1 gemäss Norm SIA 358 (Fehlverhalten unbeaufsichtigter Kinder) auch für Wohnbauten massgebend.14 Die Höhe eines Schutzelementes ab der begehbaren Fläche muss mindestens 100 cm betragen. Der Schutz für Kinder gemäss Gefährdungsbild 1 gilt als gewährleistet, wenn das Schutzelement ab der begehbaren Fläche bis zu einer Höhe von 75 cm nur Öffnungen mit einem Durchmesser unter 12 cm aufweist.