3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet6, beteiligte die Grundeigentümer von Amtes wegen am Verfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten beantragen sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Erteilung der Baubewilligung, eventualiter den Verzicht auf die Wiederherstellung. Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme an ihrem Entscheid fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen